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Praktische Studienzeit

Nach der JAPrO 1993 ist eine dreimonatige praktische Studienzeit während der vorlesungsfreien Zeit des Studiums obligatorisch (vgl. § 6, 8 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO 1993). Die Studierenden müssen sie selbst organisieren. Ihre Durchführung liegt nicht in der Verantwortung der Juristischen Fakultät. In der Regel ist die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit vor dem erfolgreichen Abschluß der Anfängerübung in dem der praktischen Übung zugeordneten Hauptgebiet nicht sinnvoll.


Das Landgericht Tübingen bietet für Studierende der Rechtswissenschaft eine praktische Studienzeit von einem Monat Dauer an. Sie gliedert sich in einen zivilrechtlichen und einen strafrechtlichen Teil. Als Termine sind vorgesehen:

im Herbst 1997 : in der Zeit vom 15.09.1997 - 10.10.1997
im Frühjahr 1998 der genaue Zeitpunkt liegt noch nicht fest.

Das Gruppenpraktikum wird durch das Justizministerium Baden-Württemberg ausgeschrieben; erst nach Aushang dieser Ausschreibung an der Anschlagtafel des Landesjustizprüfungsamtes vor dem Eingang des Juristischen Seminars der Universität Tübingen sowie im Gebäude des Landgerichts Tübingen (gegenüber Zi. 224) sind Anmeldungen möglich. Diese sind zu reichen an das:

Landgericht Tübingen (Frau Sprißler), Doblerstraße 14, 72074 Tübingen, Telefon: 07071/200-2006, Telefax: 07071/52094
Anmeldeformulare sind im Juristischen Seminar der Universität sowie bei Landgericht Tübingen, Zi. 310 erhältlich. Den zur Teilnahme zugelassenen Rechtsstudenten wird das Programm für den vom Landgericht Tübingen durchgeführten Kurs ausgehändigt.


Die Staatsanwaltschaft Tübingen bietet für Studierende der Rechtswissenschaft eine vierwöchige praktische Studienzeit im Bereich des Strafrechts an. Diese Gruppenausbildung findet statt:

im Herbst 1997 : in der Zeit vom  21.07.1997 û 15.08.1997
im Frühjahr 1998 der genaue Zeitpunkt liegt noch nicht fest.
 

Zeitpunkt und Modalitäten der schriftlichen Anmeldung können der Ausschreibung des Praktikums durch das Landesjustizprüfungsamt entnommen werden, die zu gegebener Zeit am Schwarzen Brett des Landesjustizprüfungsamts vor dem Eingang des Juristischen Seminars ausgehängt wird.

Bitte beachten Sie, daß Doppelbewerbungen ù sowohl beim Landgericht Tübingen als auch bei der Staatsanwaltschaft Tübingen ù nicht zulässig sind.

Auskünfte darüber hinaus erteilt die Staatsanwaltschaft Tübingen, Postfach 2526, 72015  Tübingen / Charlottenstr. 19, 72070 Tübingen, Telefon: 07071 / 200-0, Telefax:  07071 / 200-2660.
  


Der Anwaltverein Tübingen e.V. und die Rechtsanwaltskammer Tübingen veranstalten zusätzlich zum Praktikum beim jeweiligen Anwalt eine Gruppenausbildung für den Bereich der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar:

im Herbst 1997 : in der Zeit vom 22.09.1997-17.10.1997
im Frühjahr 1998 in der Zeit vom 16.02.1998-13.03.1998

Die Gruppenausbildung findet zu Beginn des Praktikums beim Ausbildungsanwalt statt. Sie soll insbesondere auf die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit hinweisen und die Ausbildung beim jeweiligen Anwalt ergänzen und vertiefen.

Teilnahmeberechtigt sind ordentliche Studierende der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Weitere Informationen über diese praktische Studienzeit beim Rechtsanwalt erteilt die:

Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfrondorfer Straße 2/1, 72074 Tübingen, Telefon: 07071/84194, Telefax: 07071/84195

Die Anmeldungen für die Gruppenausbildung nimmt die Rechtsanwaltkammer Tübingen (Anschrift wie vor) entgegen.


Auf die Möglichkeit eines Einzelpraktikums , auch bei nichtstaatlichen Stellen, beispielsweise Rechtsanwälten - insbesondere am Heimatort der Studierenden - wird hingewiesen.

Beachten Sie bitte im übrigen die Anschläge am Schwarzen Brett »Landesjustizprüfungsamt« im 1. OG der Neuen Aula, Eingang Juristisches Seminar.


Juristische Fakultät, 27.07.97, jurfak@jura.uni-tuebingen.de(jurfak@jura.uni-tuebingen.de)